Joachim Breitner's Homepage
Familienversicherung und deutsche Rechtssprache
Ich glaube, ich brauche ein wenig Hilfe, Gerichtsurteile zu lesen. Ich habe hier ein Urteil B 12 KR 13/02 R gefunden, das besagt:
Leitsätze: Beim Gesamteinkommen, das für den Zugang zur Familienversicherung in der Krankenversicherung maßgebend ist, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen unter Abzug des Sparer-Freibetrages zu berücksichtigen.
Aber in einer e-Mail von meiner Krankenkasse, die erhielt, als ich sie auf dieses Urteil ansprach, lese ich:
Sehr geehrter Herr Breitner,
vielen Dank für Ihre Email. Ich habe nocheinmal mit meinen Kollegen aus der Beitragsabteilung Rücksprache gehalten. Bei der Beitragsberechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Sparerfreibetrag nicht abgezogen. Vermutlich wird sich das BSG-Urteil auf das Steuerrecht, jedoch nicht auf das Sozialversicherungrecht beziehen.
Wer kann mich da aufklären: Wie muss ich das Urteil denn nun lesen, wenn nicht so, dass ich den Sparerfreibetrag eben doch abziehen darf?
Comments
Have something to say? You can post a comment by sending an e-Mail to me at <mail@joachim-breitner.de>, and I will include it here.